Stillberatung

Nach der 12.Lebenswoche stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen zum Stillen, Milchstau usw. bis hin zum Abstillen zur Verfügung. Auch diese Beratungen werden durch die Krankenkasse übernommen.

Sollten Sie nicht stillen, können Sie dennoch bis zum 9.Lebensmonat Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Beikostberatung

Beikostfragen sind Teil der Hebammenhilfe und können von Ihnen in Anspruch genommen werden. Auch in dieser Zeit werden bis zu acht Beratungen von der Krankenkasse übernommen.