
Stillberatung
Nach der 12.Lebenswoche stehe ich dir auch für weitere Fragen zum Stillen, Milchstau usw. bis hin zum Abstillen zur Verfügung. Auch diese Beratungen werden durch die Krankenkasse übernommen.
Solltest du nicht stillen, kannst du dennoch bis zum 9.Lebensmonat Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
Beikostberatung
Beikostfragen sind Teil der Hebammenhilfe und können von dir in Anspruch genommen werden. Auch in dieser Zeit werden bis zu acht Beratungen von der Krankenkasse übernommen.
