Allgemeine Informationen

Jede Frau hat ab Beginn ihrer Schwangerschaft das Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme.
Hebammenhilfe darf während der Schwangerschaft, bei der Geburt (auch „kleine“ Geburten/Fehlgeburten) und im Wochenbett in Anspruch genommen werden und wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen – erfragen Sie im Falle einer privaten Versicherung unbedingt zeitnah Ihre Krankenkasse, welche Leistungen diese in Schwangerschaft und Wochenbett übernehmen.

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem häuslichen und geschützten Umfeld Untersuchungen durchführen zu lassen, aber auch für Fragen und Sorgen ausreichend Zeit mitzubringen.