Allgemeine Informationen
Jede Frau hat ab Beginn ihrer Schwangerschaft das Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme.
Hebammenhilfe darf während der Schwangerschaft, bei der Geburt (auch „kleine“ Geburten/Fehlgeburten) und im Wochenbett in Anspruch genommen werden und wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen – erfrage im Falle einer privaten Versicherung unbedingt zeitnah deine Krankenkasse, welche Leistungen diese in Schwangerschaft und Wochenbett übernehmen.
Ich biete dir die Möglichkeit, in deinem häuslichen und geschützten Umfeld Untersuchungen durchführen zu lassen, aber auch für Fragen und Sorgen ausreichend Zeit mitzubringen.

